Strafrecht

Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung!

Die Erfahrung zeigt, dass durchaus ein Strafbefehl ergeht bzw. Anklage erhoben wird, obwohl für eine Verurteilung kein Sachverhalt zu Grunde liegt – gleich ob aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen.

Zu beachten ist, dass bereits formelle Fehler der Strafermittlungsbehörden einer Verurteilung entgegenstehen.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte eingehalten werden!

Tipp: Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich. Die Weichen werden in einem Strafverfahren meist zu Beginn gestellt. Kontaktieren Sie daher noch vor einer Vernehmung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft!

Wir verteidigen Sie insbesondere im Rahmen folgender Delikte:

  • Beleidigung § 185 StGB
  • Betrug § 263 StGB
  • Brandstiftung § 306 StGB
  • Computerbetrug § 263a StGB
  • Diebstahl § 242 StGB
  • Erpressung § 253 StGB
  • Falsche uneidliche Aussage § 153 StGB
  • Körperverletzungsdelikte §§ 223ff. StGB
  • Nötigung § 240 StGB
  • Raub § 249 StGB
  • Sachbeschädigung § 303 StGB
  • Tötungsdelikte §§ 211ff. StGB
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB
  • Urkundenfälschung § 267 StGB
  • Unterschlagung § 246 StGB
  • Untreue § 266 StGB

I. Was muss ich als Beschuldigter einer Straftat beachten?

Schweigerecht

Als Beschuldigter einer Straftat ist man darauf hinzuweisen, dass einem ein Schweigerecht zusteht und man sich im deutschen Strafrecht nicht selbst belasten muss. Ebenso steht Ihnen das Recht zu, sich eines Rechtsanwalts für Strafrecht als Strafverteidiger zu bedienen und diesen jederzeit zu beauftragen.

Wir raten Ihnen, vor erfolgter Einsicht in die Ermittlungsakte von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und uns zu kontaktieren. Nichts ist ärgerlicher, als durch unbedachte Äußerungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und aufgrund unzureichenden Informationsstandes Ihre eigenen Verteidigungschancen zu verschlechtern.

Akteneinsicht

Nach einer ersten Fallbesprechung und der Klärung der Verteidigungsübernahme wird Akteneinsicht erlangt. Auf dieser Basis kann in aller Ruhe das weitere Vorgehen entschieden und die Verteidigungsstrategie abgestimmt werden.

Tipp: Im ersten Schritt muss eine Akteneinsicht erfolgt. Die Akteneinsicht erhält ein Rechtsanwalt. Ein Angeschuldigter kann die Akteneinsicht nicht beantragen. Sie müssen daher zwingend einen Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen, damit man sich einen Überblick verschaffen kann!

Es stellen sich sodann nach Akteneinsicht im Strafverfahren insbesondere folgende Fragen:

  • Soll eine Aussage bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgen?
  • Stehen Zeugen Rechte zur Aussageverweigerung zu?
  • Bestehen Beweisverwertungsverbote im Hinblick auf erlangte Beweismittel oder Aussagen?
  • Wurde der Sachverhalt vollständig ermittelt?
  • Bei Haft: Soll ein Antrag auf Haftprüfung gestellt werden?

II. Strafverteidigung durch unsere Kanzlei

Als Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Strafrecht stehen wir Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite, wenn es um die Abwehr von Vorwürfen und Strafen im Strafrecht geht.

Wir verfügen über das entsprechende Fachwissen und langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet.

Unser Ziel als Strafverteidiger ist es, die Vorwürfe gegen Sie so schnell wie möglich zu entkräften und Ihre Freiheit zu sichern. Hierzu bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Betreuung an, um Ihre Rechte zu wahren und Ihnen bestmöglich zu helfen. Dabei stehen wir Ihnen nicht nur während des Strafverfahrens zur Seite, sondern auch im Vorfeld, wenn es um eine rechtzeitige Verteidigung geht.

Wir arbeiten hierbei eng mit unseren Mandanten zusammen, um eine effektive Strategie zur Verteidigung zu entwickeln. Hierbei geht es darum, die Vorwürfe im Detail zu analysieren und mögliche Schwachstellen der Anklage zu finden. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass Sie als Mandant stets über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert sind und aktiv in den Verteidigungsprozess eingebunden werden.

Neben der Verteidigung im Strafverfahren bieten wir auch eine Beratung und Unterstützung bei anderen strafrechtlichen Fragen an. Hierzu zählen zum Beispiel die Verteidigung gegen einen Haftbefehl oder die Vertretung bei Vernehmungen durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Strafverteidiger ist die Begleitung von Opfern von Straftaten. Hier geht es darum, Ihre Rechte als Opfer zu wahren und Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zu unterstützen.