RA Nathalie Schörg

– Fachanwältin für Erbrecht –

Freie Mitarbeiterin der Kanzlei

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Erbrecht bzw. Fachanwalt für Erbrecht in Füssen, Kempten, Marktoberdorf oder Augsburg?

Frau Rechtsanwältin Nathalie Schörg als Fachanwalt für Erbrecht berät und vertritt unsere Mandanten als freie Mitarbeiterin der Kanzlei. Frau RAin Schörg ist Fachanwalt für Erbrecht und auf das Rechtsgebiet Erbrecht spezialisiert.

Hierzu zählen insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Gestaltung von Testamenten
  • Gestaltung von Erbverträgen (Berliner Testament u.a.)
  • Schenkungs- und Übergabeverträgen (vorweggenommene Erbfolge)
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen und Unternehmen
  • Durchsetzung und Abwehr Pflichtteilsanspruch
  • Entwicklung von Strategien zur Pflichtteilsvermeidung
  • Nachlassverwaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Durchsetzung und Abwehr von Vermächtnissen
  • Auslegung und Anfechtung von Testamenten
  • Begleitung im Erbscheinsverfahren
  • Beratung von Erben, insbesondere bei Fragen der Verwaltung einer Erbengemeinschaft oder der Berücksichtigung von Vorempfängen
  • erbrechtliche Mediation
  • Schenkung- und Erbschaftsteuer
  • Testamentsvollstreckung
  • Testamentsvollstrecker
  • Adoption / Erwachsenenadoption

Frau RAin Schörg ist ausschließlich als Rechtsanwältin für Erbrecht tätig und kann daher im Bereich Erbrecht die bestmöglich Lösung bzw. Durchsetzung Ihrer Rechte als absolute Spezialistin gewähren. Gerade in dem Rechtsgebiet Erbrecht sind Spezialkenntnisse des Sie vertretenden Rechtsanwalts von entscheidender Bedeutung, da Erbrecht als Spezialmaterie des deutschen bzw. internationalen Rechts spezifische Besonderheiten aufweist und daher stets die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und Entwicklung des Rechts von Bedeutung ist.

Kein Fall ist wie der andere! Dennoch gibt es Parallelen – Erfahrung und Spezialkenntnisse zahlen sich letztlich aus! Frau RAin Schörg hat den Fachanwaltslehrgang Fachanwalt für Erbrecht erfolgreich absolviert und kann somit nicht nur auf ihre praktische Erfahrung im Erbrecht zurückgreifen, sondern auch auf die im Rahmen des Fachanwaltslehrgangs Fachanwalt für Erbrecht erworbenen Kenntnisse.

In dem Fachanwaltslehrgang Fachanwalt für Erbrecht erwirbt ein Rechtanwalt für Erbrecht zusätzliche Spezialkenntnisse und hat diese durch zusätzliche Prüfungen in dem Rechtsgebiet Erbrecht unter Beweis zu stellen. Dies betrifft sämtliche in der Praxis relevanten Themen wie die Gestaltung von Testamenten, Gestaltung eines Erbvertrages, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Beratung bei der Ausschlagung der Erbschaft, Vermächtnissen und vielen mehr.

Gerade in dem Rechtsgebiet Erbrecht spielen zudem Emotionen eine große Rolle, insbesondere, wenn eine nahe stehende Person enterbt wurde oder nicht den nach dem Gesetz zustehenden Erbteil erhält. Hierbei ist es erfahrungsgemäß entscheidend, die emotionalen Belange der Beteiligten zu erfassen und eine Regelung zu finden, die „maßgeschneidert “ passt.

Wir zeigen Ihre Rechte im Erbrecht auf und eruieren in Ihrem Interesse, in welcher Weise und in welchem Umfang diese durchgesetzt werden soll. Frau RAin Schörg unterstützt Sie kompetent, erfahren sowie taktisch und insbesondere für die jeweilige individuelle Situation passend.