Familienrecht

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht

Wir beraten und vertreten Ehepartner und Geschiedene außergerichtlich und gerichtlich in Ehe-, Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, vor allem im Hinblick auf eine Scheidung, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich.

Darüber hinaus gestalten und verhandeln wir Eheverträge, Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften und Vereinbarungen über die Vermögensauseinandersetzung.

Im Folgenden stellen wir Ihnen einzelne Aspekte des Familienrechts vor, die Thematik einer Scheidung (unter I.), den Ehevertrag (Ziffer II.), den Zugewinnausgleich (Ziffer III.)  den Kindesunterhalt (Ziffer IV.), den Trennungsunterhalt (Ziffer V.) sowie den nachehelichen Unterhalt (Ziffer VI.).

I. Scheidung

Gemäß § 1565 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Es gilt das Zerrüttungsprinzip. Vorausgesetzt wird in der Regel eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr, wobei eine räumliche Trennung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung mitgerechnet wird.

Bei einer kürzeren Trennungszeit kann die Ehe nach § 1565 Absatz 2 BGB nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wiederherstellen. Erforderlich ist eine Trennung und keine Hoffnung, dass die Eheleute sich wieder versöhnen, also eine „Zerrüttung der Ehe“.

Diese Voraussetzungen müssen im Scheidungsprozess vorgetragen und bewiesen werden. Während die Trennungszeit in der Regel leicht zu beweisen ist, kann es oft schwerer zu beweisen sein, dass die Ehe zerrüttet ist, dass also keinerlei Hoffnung auf Besserung mehr besteht.

Das Gesetz bestimmt in § 1566 BGB, dass die Ehe als zerrüttet gilt, ohne dass es noch eines weiteren Beweises bedarf, wenn die Eheleute mindestens 1 Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder wenn die Eheleute mindestens 3 Jahre getrennt leben, auch wenn der andere Ehegatte keine Scheidung will.

Die Trennung im Rechtssinne setzt eine räumliche Trennung voraus. Es reicht nicht aus, dass die Eheleute sich nicht mehr verstehen. Vielmehr ist neben der räumlichen Trennung auch ein Trennungsentschluss mindestens eines Ehepartners erforderlich. Nach dem gefassten Trennungsentschluss ist auch noch Kontakt möglich, aber nicht mehr wie ein Ehepaar, sondern eher wie Freunde.

Bei Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist wichtig, dass es alleine nicht ausreicht, dass man in verschiedenen Zimmern schläft. Erforderlich ist zudem, dass die Eheleute sich im normalen Alltag mehr oder weniger aus dem Weg gehen und getrennt wirtschaften. Der Haushalt wird also nicht mehr gemeinsam geführt.

Selbstverständlich sollen und dürfen die Eheleute sich weiterhin gegenseitig respektieren. Allerdings sollten keine gemeinsamen Unternehmungen mehr stattfinden.

Eine Trennung innerhalb der Wohnung muss in der Regel nicht durch besondere Beweismittel nachgewiesen werden; das Gericht glaubt in der Regel dem Vortrag der Eheleute als Parteien. Es reicht aus, wenn beide Eheleute vor Gericht übereinstimmend bestätigen, dass sie mindestens ein Jahr lang vollständig getrennt gelebt haben und geschieden werden wollen.

Wir beraten Sie in allen Trennungsfragen und zur Ausgestaltung Ihrer Trennung, um die Trennung und die Trennungsfolgen so zu gestalten, dass im individuellen Fall das gewünschte und bestmögliche Ergebnis erzielt wird.

Man kann den Scheidungsantrag schon einige Zeit vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen, ohne dass das Gericht den Scheidungsantrag zurückweist, da bis zum Termin in der Regel noch der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, was normalerweise monatelang dauert.

In Härte- und Ausnahmefällen kommt eine Scheidung wie ausgeführt auch bei einer kürzeren Trennungsdauer in Betracht. Sofern beide Eheleute nach Ablauf des Trennungsjahres in die Scheidung einwilligen, ist dies hinreichend für einen Scheidungsbeschluss. Bei fehlender Zustimmung zur Scheidung oder bei fehlendem Nachweis des Scheiterns der Ehe, kann die Ehe erst nach Ablauf von drei Jahren nach der Trennung geschieden werden, da das Scheitern der Ehe dann vom Gericht unterstellt werden darf.
Gleichzeitig führt das Gericht von Gesetzes wegen den Versorgungsausgleich, also den Ausgleich und die Regelung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften durch. Ausnahme: Die Eheleute wollen auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten oder eine Partei hat die Durchführung des Versorgungsausgleichs wegen groben Fehlverhaltens verwirkt.

Im Rahmen einer Scheidung unterscheidet man eine einvernehmliche Scheidung von einer streitigen Scheidung.

Bei der einvernehmlichen Scheidung wird das noch verheiratete Ehepaar nur einen Rechtsanwalt benötigen, der einen Scheidungsantrag stellt und nach Durchführung des Versorgungsausgleichs und Anhörung der Parteien wird das Scheidungsurteil verkündet. Alle Scheidungsfolgesachen und der Unterhalt sind zwischen den Parteien einvernehmlich geregelt und festgelegt. Es kommt also nicht zu einer streitigen Auseinandersetzung.

Bei der streitigen Scheidung lassen sich beide Ehegatten anwaltlich vertreten und versuchen, das bestmögliche Endergebnis für sich selbst zu erzielen.

II. Ehevertrag

Als Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht beraten wir Sie kompetent und zuverlässig bei Fragen rund um das Thema Ehevertrag.

Ein Ehevertrag kann für viele Paare eine sinnvolle Option sein, um die Vermögensverhältnisse während und nach der Ehe zu regeln. Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber, was ein Ehevertrag ist, welche Regelungen darin getroffen werden können und wie ich Sie dabei unterstützen kann, einen Ehevertrag aufzusetzen.

Ein Ehevertrag ist ein Vertrag, den zwei Partner vor oder während der Ehe abschließen können. Dabei geht es vor allem darum, die Vermögensverhältnisse während der Ehe und im Falle einer Scheidung zu regeln. Ein Ehevertrag kann zum Beispiel Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Erbrecht enthalten. Auch Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmen können im Ehevertrag geregelt werden.

Als Kanzlei für Familienrecht beraten wir Sie umfassend und individuell bei der Erstellung eines Ehevertrags. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Lösung, die auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt ist. Hierbei berücksichtige ich auch mögliche zukünftige Entwicklungen und Veränderungen, um den Ehevertrag langfristig gültig zu machen.

Eine wichtige Frage, die viele Paare beschäftigt, ist die nach dem Zugewinnausgleich. Dabei geht es um die Verteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens im Falle einer Scheidung. Ein Ehevertrag kann hierbei individuelle Regelungen vorsehen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen. Auch die Verteilung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmen kann im Ehevertrag geregelt werden.

Neben dem Zugewinnausgleich sind auch Regelungen zum Unterhalt und Erbrecht im Ehevertrag möglich. Hierbei geht es darum, sicherzustellen, dass im Falle einer Scheidung oder im Todesfall eines Partners die Interessen beider Parteien gewahrt bleiben. Auch die Absicherung von Kindern und anderen Familienmitgliedern kann im Ehevertrag berücksichtigt werden.

Als Kanzlei für Familienrecht ist es uns besonders wichtig, dass Sie als Paar umfassend informiert sind und eine Entscheidung treffen können, die auf einer soliden rechtlichen Grundlage basiert. Gerade bei Fragen rund um das Eherecht kann es schnell zu Missverständnissen und Konflikten kommen. Hierbei stehen wir Ihnen kompetent und einfühlsam zur Seite und unterstütze Sie dabei, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten fair und akzeptabel ist.

Insgesamt ist ein Ehevertrag eine sinnvolle Option für Paare, die ihre Vermögensverhältnisse während und nach der Ehe regeln möchten. Als erfahrene Familienrechtler beraten wir Sie umfassend und individuell bei der Erstellung eines Ehevertrags und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Eherecht zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

III. Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Eherechts und regelt die Verteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens im Falle einer Scheidung. Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber, was der Zugewinnausgleich ist, wie er berechnet wird und wie  wir Sie als Rechtsanwälte unterstützen können, den Zugewinnausgleich fair und gerecht zu gestalten.

Der Zugewinnausgleich ist ein Verfahren, das bei einer Scheidung angewendet wird, um das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufzuteilen – sofern von der Zugewinngemeinschaft wie meist üblich keine abweichende Regelung vereinbart wird.

Dabei wird das Anfangsvermögen von beiden Ehepartnern ermittelt und mit dem Endvermögen verglichen. Der Differenzbetrag wird dann hälftig aufgeteilt. Das bedeutet, dass der Ehepartner mit dem niedrigeren Vermögen einen Ausgleich vom anderen Partner erhält.

Es gibt einige Ausnahmen und Besonderheiten beim Zugewinnausgleich. Zum Beispiel können bestimmte Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile ausgenommen werden, wenn diese schon vor der Ehe vorhanden waren und nicht in die Ehe eingebracht wurden. Auch Schulden können bei der Berechnung des Zugewinns berücksichtigt werden.

Eine faire und gerechte Aufteilung des Vermögens im Rahmen des Zugewinnausgleichs ist von großer Bedeutung für beide Ehepartner. Als Kanzlei für Familienrecht unterstützen wir Sie dabei, den Zugewinnausgleich so zu gestalten, dass die Interessen beider Parteien gewahrt bleiben.

Hierbei berücksichtige ich auch individuelle Besonderheiten und Umstände, um eine faire Lösung zu finden.

Eine Möglichkeit, den Zugewinnausgleich fair und gerecht zu gestalten, ist – wie oben bereits dargestellt – die Erstellung eines Ehevertrags. Im Ehevertrag können individuelle Regelungen zum Zugewinnausgleich getroffen werden. Dabei können zum Beispiel Ausnahmen für bestimmte Vermögenswerte oder eine andere Verteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung vereinbart werden.

Wir beraten Sie umfassend und individuell, um eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten fair und akzeptabel ist.

IV. Kindesunterhalt

Im Folgenden erfahren Sie mehr darüber, was der Kindesunterhalt ist, wer Anspruch darauf hat und wie wir Sie als Kanzlei unterstützen können, den Kindesunterhalt fair und gerecht zu gestalten.

Was ist Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt ist die finanzielle Unterstützung, die ein Elternteil an das minderjährige Kind zahlt, um dessen Lebensunterhalt sicherzustellen. Dabei ist der Unterhaltspflichtige verpflichtet, den Unterhalt zu zahlen, wenn das minderjährige Kind bedürftig ist und nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Der Kindesunterhalt umfasst dabei nicht nur die Deckung der Grundbedürfnisse wie Wohnen, Essen und Kleidung, sondern auch weitere Kosten wie Schulgebühren oder medizinische Behandlungen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen, dem Alter des Kindes und dem Bedarf des Kindes.

Wer hat Anspruch auf Kindesunterhalt?

Grundsätzlich haben alle minderjährigen Kinder Anspruch auf Kindesunterhalt. Dabei ist es unerheblich, ob das Kind ehelich oder unehelich ist. Auch wenn das Kind nicht bei dem Unterhaltspflichtigen lebt, hat es dennoch Anspruch auf Kindesunterhalt.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle gibt eine Richtlinie vor, nach der der Kindesunterhalt berechnet wird. Die Tabelle berücksichtigt das Alter des Kindes, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und die Anzahl der Kinder, für die Unterhalt geleistet werden muss.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Düsseldorfer Tabelle lediglich eine Richtlinie darstellt. In vielen Fällen ist eine individuelle Berechnung notwendig, um eine gerechte und angemessene Höhe des Kindesunterhalts zu ermitteln.

Als Kanzlei für Familienrecht unterstützen wir Sie dabei, den Kindesunterhalt fair und gerecht zu gestalten. Hierbei berücksichtigen wir individuelle Besonderheiten und Umstände, um eine faire Lösung zu finden. Auch bei der Durchsetzung von Kindesunterhaltsansprüchen oder der Abwehr ungerechtfertigter Unterhaltsforderungen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Ein wichtiger Punkt beim Thema Kindesunterhalt ist die regelmäßige Überprüfung der Unterhaltszahlungen. Hierbei kann es vorkommen, dass sich die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen oder des Kindes ändert. In diesem Fall kann eine Anpassung der Unterhaltszahlungen notwendig sein. Als Kanzlei für Familienrecht beraten wir Sie hierbei umfassend und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

V. Trennungsunterhalt

Was ist Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die ein Ehepartner während einer Trennung von seinem Partner erhält. Das Ziel ist es, den unterhaltsbedürftigen Partner während der Trennungszeit finanziell abzusichern. Der Trennungsunterhalt soll es dem Partner ermöglichen, seinen gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, bis die Scheidung rechtskräftig ist oder bis er sich finanziell selbstständig machen kann.

Wann besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt? Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht, wenn ein Ehepartner bedürftig ist und der andere Ehepartner leistungsfähig ist. Das bedeutet, dass der bedürftige Ehepartner nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, während der andere Ehepartner über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.

Welche Faktoren beeinflussen den Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Es gibt verschiedene Faktoren, die den Anspruch auf Trennungsunterhalt beeinflussen können. Dazu gehören:

  • Dauer der Ehe
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner
  • Lebensstandard beider Ehepartner während der Ehe
  • Alter und Gesundheitszustand beider Ehepartner
  • Betreuung von gemeinsamen Kindern
  • Ausbildung, Beruf und Arbeitslosigkeit beider Ehepartner

Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet?

Der Trennungsunterhalt wird individuell berechnet und richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen beider Ehepartner. Zur Berechnung des Trennungsunterhalts werden Einkommen, Vermögen, Schulden und der Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners berücksichtigt. Dabei kann es auch zu Änderungen kommen, wenn sich die finanzielle Situation eines Ehepartners verändert.

Welche Arten von Trennungsunterhalt gibt es?

Es gibt zwei Arten von Trennungsunterhalt: den Ehegattenunterhalt und den Kindesunterhalt. Der Ehegattenunterhalt richtet sich an den unterhaltsberechtigten Ehepartner und soll ihm während der Trennungszeit finanzielle Unterstützung bieten. Der Kindesunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung für gemeinsame Kinder und richtet sich nach dem Bedarf des Kindes.

Wie lange muss Trennungsunterhalt gezahlt werden?

Die Dauer der Trennungsunterhaltszahlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Dauer der Ehe und dem Alter des unterhaltsberechtigten Ehepartners. Wir berechnen für Sie etwaige Ihnen zustehende Ansprüche bzw. vertreten Sie, sofern Ihnen gegenüber die Ansprüche geltend gemacht werden.

VI. Nachehelicher Unterhalt

Nachehelicher Lebensunterhalt i kann für viele Menschen, die sich von ihrem Ehepartner trennen oder trennen wollen, eine entscheidende Rolle spielen.

Was ist nachehelicher Lebensunterhalt?

Nachehelicher Lebensunterhalt nennt man die finanzielle Unterstützung, die ein geschiedener Ehepartner von seinem ehemaligen Ehepartner erhält. Der Zweck des nachehelichen Unterhalts ist es, den unterhaltsbedürftigen Partner nach der Scheidung finanziell abzusichern und ihm einen angemessenen Lebensstandard zu sichern.

Wann besteht Anspruch auf nachehelichen Lebensunterhalt?

Ein Anspruch auf nachehelichen Lebensunterhalt besteht, wenn ein Ehepartner nach der Scheidung im juristischen Sinne „bedürftig“ ist und der andere Ehepartner „leistungsfähig“ ist.

„Bedürftig“ bedeutet, dass ein Ehepartner nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten, während der andere Ehepartner hingegen über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.

Welche Faktoren beeinflussen den Anspruch auf nachehelichen Lebensunterhalt?

Es gibt verschiedene Faktoren, die den Anspruch auf nachehelichen Lebensunterhalt beeinflussen. Dazu gehören z.B.:

  • die Dauer der Ehe
  • die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner
  • der Lebensstandard beider Ehepartner während der Ehe
  • das Alter und der Gesundheitszustand beider Ehepartner
  • die Betreuung von gemeinsamen Kindern
  • Ausbildung, Beruf und Arbeitslosigkeit beider Ehepartner

Wie wird der nacheheliche Lebensunterhalt berechnet?

Der nacheheliche Lebensunterhalt wird stets individuell berechnet und richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen beider Ehepartner. Zur Berechnung des nachehelichen Lebensunterhalts werden Einkommen, Vermögen, Schulden und der Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners berücksichtigt. Dabei kann es auch zu Änderungen kommen, wenn sich die finanzielle Situation eines Ehepartners verändern sollte.

Welche Arten von nachehelichem Lebensunterhalt gibt es?

Es gibt diverse Arten von nachehelichem Lebensunterhalt, z.B.:

  • Unterhalt wegen Krankheit oder Behinderung
  • Unterhalt für die Betreuung gemeinsamer Kinder
  • Unterhalt wegen Betreuung von Angehörigen
  • Unterhalt für den Aufbau einer eigenen Existenz
  • Unterhalt wegen Alters

Wie lange muss nachehelicher Lebensunterhalt gezahlt werden?

Die Dauer der nachehelichen Unterhaltszahlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Dauer der Ehe und dem Alter des unterhaltsberechtigten Ehepartners. In der Regel besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt für einen begrenzten Zeitraum, um dem bedürftigen Ehepartner die Möglichkeit zu geben, ein selbständiges Leben in wirtschaftlicher Hinsicht zu organisieren.