Ist advomove seriös?
In diesem Beitrag berichte ich von meinen Erfahrungen bei der Geschäftsanbahnung inklusive AGB-Prüfung: Werbeversprechen wie „Unabhängigkeit von Drittanbietern“, „Eigentum statt Miete“ oder „keine Mindestlaufzeit“ widersprechen den tatsächlichen Vertragsbedingungen und wirken auf mich sehr unseriös. Im Folgenden gehe ich darauf genauer ein.
Ich habe in der Vergangenheit schon viele Marketing-Anbieter ausgetestet und dabei nicht immer positive Erfahrungen gemacht. Aktuell fahre ich mit meiner eigenen Website und einem anderen Partner sehr gut.
Daher prüfe ich heutzutage extrem genau, ob bei einem weiteren Anbieter die nachhaltige Möglichkeit besteht, noch zusätzliche Arbeitsrechtsanfragen wirtschaftlich sinnvoll zu generieren.
Heute möchte ich meine Erfahrungen mit dem Anbieter Advomove bzw. der Innomove GmbH teilen.
Mein Interesse wurde vor allem durch Aussagen auf deren Website wie „Kein Portal, kein Vermittler, keine Abhängigkeit“ und „Alle Daten und Zugänge gehören Ihnen“ geweckt – Versprechen, die aus der Masse der vielen anderen Anbieter deutlich herausstachen. Ich wollte in den echten Besitz einer weiteren modernen Website und einer eigenen Google-Ads-Kampagne kommen, um mich mit einem weiteren Standbein unabhängiger von Drittanbietern zu machen.
Spoiler: Leider zu schön, um wahr zu sein.
Zwar wurde mir in der Produktpräsentation sowie im individuellen Angebot vom 18.02.2026 Ähnliches zugesagt. In der Videokonferenz erhielt ich auch Einblick in das Google-Ads-Konto eines Bestandskunden. Die dort gezeigten Zahlen wichen jedoch von der beworbenen Fallstudie des Kunden ab, was mich dazu veranlasste, das Angebot vorerst ruhen zu lassen. Ein späterer detaillierter Blick in die AGB unter advomove.de/agb (Stand: Juli 2026) offenbarte schließlich das eigentliche Problem und bestätigte mein Bauchgefühl: Weder die Website noch die Google-Ads-Kampagne werden tatsächlich mein „Eigentum“. Die beworbene Unabhängigkeit von Drittanbietern ist nicht gegeben. (Auf die juristische Unterscheidung zwischen Eigentum und Besitz gehe ich an dieser Stelle gar nicht erst ein.)
Die Website bei advomove läuft dauerhaft nur mit einem eigenen, kostenpflichtigen Zusatz-Abo bei der Baukasten-Plattform Framer.com aus den Niederlanden.
Das Google-Ads-Konto samt allen Daten und Historiendaten verbleibt unbefristet in der alleinigen Verfügungsgewalt der Innomove GmbH. Nichteinmal ein Lesezugriff wird mir als Kunde eingeräumt.
Ich habe die Gespräche abgebrochen und selbstverständlich keinen Vertrag abgeschlossen.
Ganz ähnliche Erfahrungen musste ich bereits im Jahr 2022 mit einem anderen Anbieter machen: Damals wurde man mit großen Werbeversprechen in Verkaufsgespräche gelockt und zum Ausprobieren verleitet. Am Ende stellte sich heraus, dass die Technik ebenfalls nur „geliehen“ war und die versprochene Erfahrung in der Praxis fehlte. Damit Ihnen und Ihrer Kanzlei das bei Advomove nicht passiert, habe ich die Diskrepanzen hier im Detail dokumentiert.
In der folgenden Übersicht habe ich die zentralen, vor Vertragsschluss öffentlich einsehbaren Werbeaussagen von advomove.de den entsprechenden Regelungen in den AGB (Stand: Juli 2026) gegenübergestellt. Die vollständigen Zitate und Ziffern-Nachweise finden sich in den jeweiligen Abschnitten weiter unten.
Zusammenfassung:
| Werbeaussage | Das steht in den AGB | Stimmt das? |
| „Kein Portal, kein Vermittler, keine Abhängigkeit.“ / „Keine Bindung an einen Anbieter.“ |
Die Website läuft über die SaaS-Plattform Framer; nach Vertragsende nur mit einem eigenen, kostenpflichtigen Framer-Abo dauerhaft weiter nutzbar; ein offizieller Code-Export auf einen eigenen Server ist bei Framer nicht möglich (Ziffer 5.14, 5.16, 15.3) | Stimmt nicht |
| „Alle Daten und Zugänge gehören Ihnen.“ | Das Google-Ads-Konto bleibt unbefristet in der Verfügungsgewalt der innomove GmbH, auch nach Vertragsende; Man erhält während der Vertragslaufzeit nicht einmal Lesezugriff; kein Übertragungsanspruch des Kunden (Ziffer 7.1, 15.5–15.7) | Stimmt nicht |
| „Die erstellten Seiten gehören Ihnen, dauerhaft. Auch wenn die Zusammenarbeit endet.“ | Übertragung nur auf Wunsch und fristgebunden (30 Tage nach Vertragsende), abhängig von den Bedingungen von Framer; sonst wird die Seite offline genommen (Ziffer 15.1, 15.3) Alternativ wird in den AGB angeboten, dass die Seite kostenpflichtig auf ein CSM (z. B. WordPress) kopiert oder nachgebaut werden kann. | Nur eingeschränkt |
| „Keine Mindestlaufzeit.“ / „Quartalsweise kündbar.“ |
Vertragsmodelle mit einer Mindestlaufzeit von drei oder zwölf Monaten; automatische Verlängerung um denselben Zeitraum, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird (Ziffer 14.1, 14.3) | Stimmt nicht |
| „Sie zahlen einen festen Monatsbetrag, egal wie viele Mandate reinkommen.“ | Der Werbebudget-Anteil kann bei Unterdeckung ohne vorherige Zustimmung des Kunden um bis zu zehn Prozent nachberechnet werden (Ziffer 7.9) | Nur eingeschränkt / Stimmt nicht |
| „100 % Fokus auf Einzelanwälte & Kanzleien.“ | Die innomove GmbH gibt auf ihrer eigenen Website an, auch Gesundheitsunternehmen, Ingenieurbüros und B2C-Dienstleister zu betreuen; Kundenstimmen und Google-Rezensionen bestätigen dies | Stimmt nicht |
Detaillierte Ausführung:
1. Eine Baukasten-Website mit Abo-Zwang
Beworben wird auf der Advomove-Webseite:
„Kein Portal, kein Vermittler, keine Abhängigkeit. Sondern ein System, das Ihnen gehört.“
„Die erstellten Seiten gehören Ihnen, dauerhaft. Auch wenn die Zusammenarbeit endet.“
„Keine Bindung an einen Anbieter“
Tatsächlich steht in den AGB (Ziffer 5.14 und 5.16):
„Die Erstellung einer eigenen Kanzlei-Website oder Landingpage […] erfolgt grundsätzlich über die Plattform Framer. Nach der Abnahme wird die Website auf ein eigenes Framer-Konto des Kunden übertragen. […] Für den laufenden Betrieb wählt und bucht der Kunde das für den Umfang seiner Website erforderliche Hosting-Paket unmittelbar bei Framer.“
„Das Vertragsverhältnis über das Hosting besteht ausschließlich zwischen dem Kunden und Framer. Ab dem Zeitpunkt der Übertragung trägt der Kunde die gegenüber Framer anfallenden Kosten selbst und ist für den weiteren technischen Betrieb verantwortlich.“
Im Paket „Direkte Mandantengewinnung“ trägt advomove die Hosting-Kosten zwar während der Vertragslaufzeit (Ziffer 5.2). Damit die Website aber tatsächlich dauerhaft weiterläuft, muss der Kunde spätestens bei Vertragsende ein eigenes, kostenpflichtiges Framer-Konto anlegen und dauerhaft selbst bezahlen (Ziffer 15.3). Aus der beworbenen Unabhängigkeit von einem Vermittlerportal wird damit eine Abhängigkeit von einer anderen Plattform, mit zusätzlichen laufenden Kosten, die auf der Landingpage an keiner Stelle erwähnt werden.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Framer bietet nach eigenen Angaben keine Möglichkeit, eine erstellte Website als Code zu exportieren und eigenständig auf einem eigenen Server oder auf einem selbst gewählten Webspace zu hosten. Es existieren zwar einige inoffizielle Dritttools, die eine Framer-Seite nachträglich in statisches HTML umwandeln, gegen zusätzliche, einmalige Gebühren und ohne Garantie, dass Interaktionen und Formulare danach fehlerfrei funktionieren. Ein von Framer selbst angebotener Weg dorthin existiert nicht. „Eigentum statt Miete“ bedeutet in der Praxis also: Die Inhalte gehören zwar dem Kunden, die technische Grundlage der Website bleibt aber dauerhaft an Framer als Plattform gebunden, unabhängig davon, ob die Zusammenarbeit mit advomove fortbesteht oder nicht.
Website und Google-Ads-Kampagne waren für mich im Kern derselbe Buchungsgrund: In beiden Fällen wollte ich diese besitzen und eigenständig betreiben können. Bei beiden Leistungen zeigt sich in den AGB dasselbe Muster, wie der folgende Abschnitt zeigt.
2. Das Google-Ads-Konto bleibt bei advomove
Beworben wird:
„Kein Portal, kein Vermittler, keine Abhängigkeit. Sondern ein System, das Ihnen gehört.“
„Alle Daten und Zugänge gehören Ihnen“
Diese Aussagen stehen unter der Überschrift „Unabhängigkeit“ und beziehen sich nicht nur auf die Website, sondern allgemein auf die Zusammenarbeit mit advomove, also auch auf die Google-Ads-Kampagne. Diese Kampagne ist im Paket „Direkte Mandantengewinnung“ für mich der eigentliche Kern der Leistung.
Tatsächlich steht in den AGB (Ziffer 7.1):
„advomove richtet für den Kunden ein kundenspezifisch konfiguriertes Google-Ads-Konto innerhalb des Google-Ads-Verwaltungskontos der innomove GmbH ein. […] Die administrative Verfügungsgewalt über das Konto verbleibt bei der innomove GmbH.“
Und selbst nach Vertragsende (Ziffer 15.5 bis 15.7):
„Das […] Google-Ads-Konto verbleibt auch nach Beendigung des Vertrags in der administrativen und technischen Verfügungsgewalt der innomove GmbH.“
Ein Anspruch auf Übertragung, Zugriff oder Fortführung der Kampagne durch den Kunden selbst oder einen anderen Anbieter besteht laut Ziffer 15.6 ausdrücklich nicht, „soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde“. Auch Kampagnenstrukturen, Keyword- und Ausschlusslisten, Gebotsstrategien und Optimierungsmethoden „verbleiben bei der innomove GmbH und können Geschäftsgeheimnisse darstellen“ (Ziffer 15.7).
Die Google-Ads-Kampagne, für die ich monatlich Werbebudget und Management-Honorar zahle und die über Monate an Effizienz gewinnt, etwa durch bessere Keywords und geringere Kosten pro Anfrage, gehört rechtlich also nie mir. Das widerspricht dem Versprechen „alle Daten und Zugänge gehören Ihnen“ unmittelbar. Mein Plan, die Kampagne nach dem Aufbau irgendwann selbst inhouse in der Kanzlei weiterzuführen, wäre damit von vornherein ausgeschlossen gewesen, ebenso wie ein Wechsel zu einem anderen Anbieter, bei dem ich ohnehin wieder bei null hätte anfangen müssen. Damit besteht in beiden Bereichen, für die ich advomove überhaupt kontaktiert habe, keine Unabhängigkeit: weder von advomove selbst beim Google-Ads-Konto noch von einem weiteren Drittanbieter beim Website-Hosting.
3. „100 % Fokus auf Kanzleien“: Stimmt das wirklich?
Beworben wird (advomove.de):
„100 % Fokus auf Einzelanwälte & Kanzleien“
„Ein Team aus Strategen, Entwicklern und Marketing-Spezialisten. Ausschließlich für Kanzleien.“
Tatsächlich schreibt dieselbe Firma auf ihrer Hauptseite innomove.de über sich selbst:
„Wir arbeiten besonders häufig mit Gesundheitsunternehmen, Ingenieurbüros, Anwaltskanzleien und B2C-Dienstleistern. Gerade bei erklärungsbedürftigen Leistungen und vertrauensbasierten Entscheidungen zählen Positionierung, Seriosität, klare Nutzerführung und saubere Prozesse, genau darauf sind wir spezialisiert.“
advomove ist rechtlich keine eigenständige Firma, sondern wie sie selbst oberhalb der AGB angeben („innomove GmbH, handelnd unter der Marke advomove“), nur eine Marke der innomove GmbH . Auf innomove.de tritt dieselbe Firma als Digitalagentur auf, mit denselben Personen: Geschäftsführer Timo Tack und der technische Leiter Dominik Lenz sind auf beiden Seiten identisch aufgeführt, ebenso Franz Deibert als Ansprechpartner für Kampagnen.
Das lässt sich an mehreren, voneinander unabhängigen Stellen konkret belegen:
- Im Kundenstimmen-Bereich von innomove.de selbst finden sich neben einer Anwaltskanzlei auch ein Musikinstrumente-Fachhandel (Piano Express) und ein Unternehmen aus dem Bereich Wasserstoff-Energietechnik (Brainfleet Hydrogen Solutions) als Referenzen.
- Auf Google sind unter dem Firmennamen „innomove GmbH“ weitere Rezensionen von Kunden zu finden, die erkennbar keine Anwaltskanzleien sind, unter anderem eine Fahrschule und ein Catering-Unternehmen. Beide Rezensionen nennen namentlich dieselben Ansprechpartner (u. a. Herrn Tack und Herrn Madjido), die auch im Team-Bereich von advomove.de auftauchen.
Ob sich „100 % Fokus auf Einzelanwälte & Kanzleien“ allein auf das advomove-Produkt bezieht oder auf die dahinterstehende Firma insgesamt, wird auf der Landingpage nicht klargestellt. Dieselbe Firma, die sich unter der Marke advomove als „100 % Fokus auf Einzelanwälte & Kanzleien“ verkauft, nimmt es mit dieser Spezialisierung in der Praxis offenbar nicht so genau: Sie tritt zeitgleich, mit denselben Personen und derselben Infrastruktur, als branchenübergreifende Digitalagentur auf, belegt durch die eigene Website und unabhängige Google-Rezensionen aus mindestens vier verschiedenen Branchen (Recht, Musikhandel, Energietechnik, Fahrschule, Catering).
Wer sich durch die beworbene Spezialisierung eine besondere Expertise in den Eigenheiten der Anwaltsbranche erhofft, etwa im Umgang mit der BRAO oder branchenspezifischen Anforderungen, sollte das vor einer Beauftragung kritisch hinterfragen.
4. Weitere Widersprüche zur beworbenen Flexibilität
Neben den beiden Hauptpunkten sind mir zwei weitere Diskrepanzen aufgefallen.
„Keine Mindestlaufzeit“
Beworben wird:
„Quartalsweise kündbar. Keine langen Vertragslaufzeiten. […] Keine Mindestlaufzeit.“
Tatsächlich steht in den AGB (Ziffer 14.1 und 14.3):
„advomove bietet grundsätzlich Vertragsmodelle mit einer initialen Laufzeit von drei Monaten oder zwölf Monaten an.“
„Nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Zeitraum, der der im Angebot vereinbarten Paketlaufzeit entspricht […].“
Kündbar ist der Vertrag laut Ziffer 14.5 nur mit vier Wochen Frist zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode. Bei einem Zwölf-Monats-Modell ist das faktisch einmal im Jahr.
„Fester Monatsbetrag“
Beworben wird:
„Kein Preis pro Anruf, kein Preis pro Anfrage. Sie zahlen einen festen Monatsbetrag, egal wie viele Mandate reinkommen.“
Tatsächlich steht in den AGB (Ziffer 7.9):
„Übersteigen die tatsächlichen Werbekosten die […] geleisteten Werbebudget-Vorauszahlungen, ist advomove berechtigt, eine Unterdeckung bis zu einer Höhe von zehn Prozent […] ohne vorherige zusätzliche Zustimmung des Kunden nachzuberechnen.“
Die Pakete setzen sich zudem aus Werbebudget (mind. 300 bis 450 €, „1:1 an Google“) und Management-Honorar zusammen. Nur Letzteres ist wirklich fix. Für das Werbebudget behält sich advomove laut Ziffer 7.9 vor, eine Unterdeckung von bis zu 10 Prozent ohne weitere Rückfrage nachzuberechnen. Diese Möglichkeit einer Mehrbelastung wird auf der Landingpage an keiner Stelle erwähnt.
Warum ich das nicht für mich behalten wollte
Ich habe keinen Vertrag mit advomove geschlossen und keine Leistung erhalten. Dieser Bericht ist ausdrücklich kein Erfahrungsbericht über die tatsächliche Leistungserbringung, Betreuung oder Ergebnisqualität des Unternehmens. Dazu kann und will ich nichts sagen.
Wozu ich mich äußern kann: Ich habe advomove konkret wegen des Versprechens kontaktiert, eine moderne Website und eine Google-Ads-Kampagne zu bekommen, ohne mich zusätzlich an einen weiteren Anbieter zu binden. Nach der AGB-Prüfung musste ich jedoch feststellen, dass diese Unabhängigkeit in beiden Kernbereichen nicht eingelöst wird. Für mich ist das keine bloße Ungenauigkeit in der Werbung, sondern wirkt für mich wie eine gezielte Irreführung: Die angeblichen Vorteile werden auf der Landingpage plakativ herausgestellt, die entscheidenden Einschränkungen dazu aber erst tief im Kleingedruckten der AGB auffindbar, dort, wo sie kaum ein Interessent vor der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter liest.
Mir ging es darum, genau diese Diskrepanz zwischen Werbeaussage und Vertragstext offenzulegen, damit andere Kolleginnen und Kollegen vor einer Anfrage wissen, worauf sie sich tatsächlich einlassen.
Meine Empfehlung an Kollegen, die advomove in Erwägung ziehen
- Vor der Anfrage klären: Wird für die Website ein eigenes, dauerhaft selbst zu bezahlendes Framer-Konto benötigt, und mit welchen laufenden Kosten ist nach Vertragsende zu rechnen?
- Lässt sich die erstellte Website auf einen eigenen Server bzw. Webspace umziehen, oder ist man nach Vertragsende weiter auf ein Framer-Abo angewiesen?
- Klären, ob und wie das Google-Ads-Konto bei Vertragsende übertragen werden kann. Standard ist laut AGB (Stand Juli 2026), dass es nicht übertragen wird.
- Sich das konkrete Laufzeitmodell (drei oder zwölf Monate) ausdrücklich im individuellen Angebot schriftlich zusichern lassen. Die AGB selbst räumen ein, dass individuelle Vereinbarungen Vorrang haben (Ziffer 3.3).
- Sich bewusst machen, dass advomove eine Marke der innomove GmbH ist, die auch branchenfremde Kunden betreut, und bei Bedarf gezielt nachfragen, welche kanzleispezifische Erfahrung tatsächlich hinter dem Angebot steht bzw. der Anbieter vorweisen kann.
Häufige Fragen zu advomove
Ist advomove seriös?
Zusammenfassend komme ich zu meiner Bewertung, dass advomove bzw. die innomove GmbH in der Geschäftsanbahnung unseriös handelt, da sie große Werbeversprechen macht, die sie in ihren AGB direkt wieder aufhebt.
Warum ich dieses Verhalten unseriös bewerte? Durch diese Versprechungen lockt sie Anwälte in Verkaufsgespräche, obwohl sie diese laut AGB gar nicht einhalten will. Wer es für notwendig hält, mich mit solchen Methoden anzulocken und meine Zeit bindet, hat seinen Vertrauensvorschuss bei mir verspielt. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass eine spätere Zusammenarbeit besser verläuft, wenn sie bereits so beginnt.
Als äußerst unseriös bewerte ich die Diskrepanz zwischen Werbeversprechen und AGB in folgenden Punkten: Besonders beworben werden „keine Abhängigkeit von Drittanbietern“, „Eigentum statt Miete“ und „keine Mindestlaufzeit“. Die AGB (Stand Juli 2026) sehen jedoch das Gegenteil vor: Die Website läuft nur mit einem eigenen, kostenpflichtigen Abo beim niederländischen SaaS-Anbieter framer.com dauerhaft weiter. Das Google-Ads-Konto samt Kampagnendaten verbleibt unbefristet bei der innomove GmbH, ohne dass ich Zugriff erhalte. Zudem sind Vertragsmodelle mit drei oder zwölf Monaten Mindestlaufzeit samt automatischer Verlängerung der Standard.
Auch die beworbenen „100 % Fokus auf Einzelanwälte & Kanzleien“ halten meiner Prüfung nicht stand: Dieselbe Firma betreut unter ihrer Hauptmarke innomove auch Gesundheitsunternehmen, Ingenieurbüros und B2C-Dienstleister wie Fahrschulen oder Cateringunternehmen. Bei Unabhängigkeit, Vertragsflexibilität und Spezialisierung – den zentralen Werbeargumenten – weichen die AGB damit deutlich von den Werbeaussagen ab.
Allein diese Punkte genügen, um ein unseriöses Bild bei der Geschäftsanbahnung darzustellen.
Ist advomove bzw. die innomove GmbH wirklich ausschließlich auf Anwaltskanzleien spezialisiert?
advomove wirbt mit „100 % Fokus auf Einzelanwälte & Kanzleien“. Rechtlich ist advomove aber nur eine Marke der innomove GmbH, die auf ihrer eigenen Website innomove.de angibt, besonders häufig mit Gesundheitsunternehmen, Ingenieurbüros, Anwaltskanzleien und B2C-Dienstleistern zu arbeiten. Sowohl die eigenen Kundenstimmen auf innomove.de (u. a. ein Musikinstrumente-Fachhandel und ein Unternehmen aus der Wasserstoff-Energietechnik) als auch unabhängige Google-Rezensionen zur innomove GmbH (u. a. von einer Fahrschule und einem Catering-Unternehmen) bestätigen, dass dieselbe Firma und dieselben Ansprechpartner branchenübergreifend tätig sind.
Bekommt man bei advomove wirklich Eigentum an Website und Google-Ads-Kampagne?
Nein, jedenfalls nicht vollständig. Die Website bleibt technisch dauerhaft an die Plattform Framer gebunden: Nach Vertragsende ist ein eigenes, kostenpflichtiges Framer-Abo erforderlich, und Framer bietet keinen offiziellen Weg, die Seite als Code auf einen eigenen Server zu exportieren. Das Google-Ads-Konto verbleibt unbefristet in der Verfügungsgewalt der innomove GmbH, ein Übertragungsanspruch besteht nicht. Bei beiden gebuchten Leistungen, für die advomove ausdrücklich mit „Alle Daten und Zugänge gehören Ihnen“ wirbt, bleibt der Kunde damit dauerhaft von einem Anbieter abhängig, entweder von advomove selbst oder von Framer.
Benötigt man bei advomove ein zusätzliches Abo bei einem Drittanbieter?
Ja, für die Website. Diese wird über die Plattform Framer erstellt und muss vom Kunden spätestens nach Vertragsende über ein eigenes, kostenpflichtiges Framer-Konto weiterbetrieben werden (AGB Ziffer 5.14, 5.16, 15.3).
Gehört das Google-Ads-Konto bei advomove dem Kunden?
Nein. Laut AGB Ziffer 7.1 und 15.5 verbleibt das Google-Ads-Konto dauerhaft in der administrativen Verfügungsgewalt der innomove GmbH, auch nach Vertragsende. Ein Anspruch auf Übertragung besteht nur, wenn dies ausdrücklich im individuellen Angebot vereinbart wurde.
Was bedeutet „quartalsweise kündbar“ bei advomove wirklich?
Die AGB sehen initiale Vertragslaufzeiten von drei oder zwölf Monaten mit automatischer Verlängerung um denselben Zeitraum vor, kündbar mit vier Wochen Frist zum Ende der jeweiligen Periode. Bei einem 12-Monats-Modell ist „quartalsweise kündbar“ damit nicht zutreffend.
Quellen
Die in diesem Bericht zitierten Aussagen stammen aus folgenden, öffentlich zugänglichen Quellen (Stand: Juli 2026):
- Website: advomove.de
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: advomove.de/agb
- Website der innomove GmbH: innomove.de
- Handelsregistereintrag innomove GmbH, Amtsgericht Aachen, HRB 28112 (Angabe aus Impressum und AGB von advomove.de)
- Öffentliche Google-Rezensionen zur innomove GmbH, u. a. von Fahrschule Moller und Oskar Davidson Catering
- Offizielle Hilfe-Dokumentation der Plattform Framer zur Frage des Code-Exports
Stand dieses Berichts: Juli 2026. Die zitierten Aussagen stammen von der Website advomove.de sowie den dort veröffentlichten AGB (Stand Juli 2026). Screenshots und Volltexte wurden zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts archiviert.
Sämtliche in diesem Erfahrungsbericht zitierten Passagen, Werbeversprechen, AGB-Klauseln sowie Dokumente der Anbieterin (Stand: Juli 2026) wurden zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Beitrags beweissicher dokumentiert und als Sicherungskopien archiviert. Auf berechtigtes Nachfragen von Kolleginnen und Kollegen stelle ich diese Unterlagen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Manuel Fackler aus Füssen im Allgäu ist seit 2011 Rechtsanwalt, seit 2017 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit 2021 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
